Diebstahl

Diebstahl
Dieb:
Die Herkunft des gemeingerm. Wortes mhd. diep, diup, ahd. diob, thiob, got. Þiubs, engl. thief, schwed. tjuv ist nicht sicher geklärt. Vielleicht gehört es im Sinne von »Sichniederkauernder« zu der idg. Wurzel *teup- »sich niederkauern, sich verbergen«; vgl. z. B. lit. tū̃pi »sich hinhocken«, lett. tupt »hocken«. – Abl.: diebisch (mhd. diebisch). Zus.: Tagedieb (17. Jh., eigentlich »wer dem lieben Gott den Tag stiehlt«; mnd. dachdēf); Diebstahl (mhd. diupstāle, diepstāl; ursprünglich keine Zusammensetzung mit dem maskulinen »Dieb«, sondern mit dem im Nhd. untergegangenen Femininum mhd. diube, ahd. diub‹i›a »Diebstahl« ‹das frühnhd. noch als Deube erscheint› und dem gleichbedeutenden ahd. stāla, das zu stehlen gehört).
stehlen:
Die Herkunft des gemeingerm. Verbs mhd. steln, ahd. stelan, got. stilan, engl. to steal, schwed. stjäla ist nicht sicher geklärt. Es bezeichnet von Anfang an das heimliche Wegnehmen einer Sache (im Gegensatz zum offenen Raub). Die Vorstellung der Heimlichkeit zeigt sich auch in dem seit mhd. Zeit bezeugten reflexiven Gebrauch des Verbs für »unbemerkt weggehen« (jetzt gewöhnlich »sich davon-, sich wegstehlen«). Vgl. dazu aengl. stalgang »heimlicher Gang«, s. auch den Artikel verstohlen. Eine alte Substantivbildung zu »stehlen«, ahd. stāla (anders gebildet aengl. stalu) ist in der Zusammensetzung Diebstahl enthalten ( Dieb).

Das Herkunftswörterbuch . 2014.

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  • Diebstahl — (Rechtsw.), die widerrechtliche Besitzergreifung von einer fremden beweglichen Sache aus dem Gewahrsam eines Andern mit der Absicht, dieselbe sich anzueignen, ohne jedoch eine zu diesem Zwecke vorausgegangene Bedrohung od. begleitende… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Diebstahl — (Entwendung, Furtum), die Wegnahme einer fremden beweglichen Sache in der Absicht, diese sich rechtswidrig zuzueignen. Was I. den Gegenstand des Verbrechens anbelangt, so ist 1) ein D. nur möglich an einer Sache, d. h. an einem körperlichen… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Diebstahl — Diebstahl, die Wegnahme von fremden beweglichen Sachen in der Absicht, sie sich rechtswidrig anzueignen, zieht nach dem Reichsstrafgesetzbuch Gefängnis (einfacher D.) oder, wenn durch erschwerende Umstände, z.B. Einbrechen, Einsteigen,… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Diebstahl — Diebstahl, furtum, vorsätzliche Entwendung einer fremden beweglichen Sache. Wird gewöhnlich eingetheilt 1) in gemeinen od. einfachen D., der durch keine besonders beschwerende Umstände ausgezeichnet ist. Man unterscheidet dabei den offenen D. (f …   Herders Conversations-Lexikon

  • Diebstahl — Raub; Klauerei (umgangssprachlich); Entwendung * * * Dieb|stahl [ di:pʃta:l], der; [e]s, Diebstähle [ di:pʃtɛ:lə]: das Stehlen; rechtswidrige Aneignung fremden Eigentums: einen Diebstahl begehen, aufdecken; er wurde beim Diebstahl ertappt. Syn.:… …   Universal-Lexikon

  • Diebstahl — Illustration von 1884 …   Deutsch Wikipedia

  • Diebstahl — 1. Diebstahl macht nicht standhaft reich. Nur vorübergehend. Das schnell gewonnene Gut wird leichtsinnig verthan; wie es gewonnen ist, so zerrinnt es. Frz.: Bien volé ne profite jamais. Lat.: Non habet eventus sordida praeda bonos. (Philippi, II …   Deutsches Sprichwörter-Lexikon

  • Diebstahl — der Diebstahl, ä e (Mittelstufe) rechtswidrige Aneignung eines fremden Eigentums Synonym: Entwendung Beispiel: Er wird eines Diebstahls verdächtigt. Kollokation: einen Diebstahl begehen …   Extremes Deutsch

  • Diebstahl — Einverleibung, Entwendung, Erbeutung, Hinterziehung, Plünderung, Raub; (bildungsspr.): Plagiat; (ugs. abwertend): Dieberei; (fam. scherzh.): Mauserei; (Papierdt.): Wegnahme; (Rechtsspr.): Aneignung, Eigentumsdelikt, Eigentumsvergehen,… …   Das Wörterbuch der Synonyme

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